AGB

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese Lieferbedingungen, von denen der Kunde Kenntnis erhalten hat. Spätestens durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Lieferbedingungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf diese Lieferbedingungen Bezug genommen wird.

1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.3. Von diesen Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.


2.2. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Eingang bei uns gebunden.


2.3. Aufträge des Kunden gelten erst durch unsere schriftliche Bestätigung, Lieferung der Ware oder Übersendung der Rechnung als angenommen.

2.4. Wir behalten uns vor, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen.

3. Preise, Verpackung, Fracht

3.1. Alle Lieferungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preislisten.

3.2. Preisänderungen zwischen der Auftragserteilung und der Lieferung bleiben insbesondere für den Fall vorbehalten, dass durch Maßnahmen des Gesetzgebers, der Verwaltung, der Paritätischen Kommission, oder durch Wechselkursänderungen eine Erhöhung der Rohstoff-, Hilfsstoff- bzw. Herstellungskosten eintritt. Wir setzen den Kunden vor Versand der Ware von der Anhebung der Preise unverzüglich in Kenntnis und räumen ihm ein Rücktrittsrecht ein, das innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung durch eingeschriebenen Brief auszuüben ist.

3.3. Unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, und inklusive event. Verpackung.

3.4. Abweichungen von den Notierungen unserer Preislisten und von unseren Konditionen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, solche Abweichungen mündlich zuzusagen.

4. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.2. Wir behalten uns vor, an neue, uns unbekannte Kunden, nur gegen Vorkasse zu liefern.

4.3. Wir nehmen Schecks nur zahlungshalber und nicht an Erfüllung statt an. Erst deren Einlösung bewirkt ein Erlöschen der Schuld entsprechend dem Eingang. Durch nicht gedeckte Schecks oder Bankabbuchungen anfallende Kosten und Gebühren trägt der Kunde.

4.4. Zahlungen sind nur dann schuldbefreiend, wenn sie entweder an uns oder unseren schriftlichen Bevollmächtigten geleistet werden.

4.5. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, beginnend mit dem 31. Tag nach Rechnungsdatum.

4.6. Die mit der Einbringung verbundenen Mahn-, Inkasso-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt der Kunde.

4.7. Führt eine nach Vertragsabschluss eingetretene oder bekanntgewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zu einer Gefährdung der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, kommt der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung seiner Schuldnerpflicht nicht nach oder entstehen sonst berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden (etwa auch durch Änderung der Rechtsform seines Unternehmens), so können wir Vorauszahlung und/oder sofortige Begleichung aller offenen Rechnungen und/oder Sicherheit in Höhe des Warenwertes verlangen und/oder noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zurückholen bzw. zurückverlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

4.8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungrecht ausüben.

5. Lieferung

5.1. Sofern der Versand auf Euro-Paletten erfolgt und kein Austausch bei Anlieferung vorgenommen wird, bleiben die Paletten unser Eigentum. Sie sind nach Möglichkeit schnellstens, jedoch spätestens nach Ablauf von 2 Monaten frachtfrei und in gebrauchsfähigem Zustand an uns zurückzugeben. Für nicht zurückerhaltene Paletten müssen wir den Selbstkostenpreis ohne jeden Abzug in Rechnung stellen. Sonstiges Leergut wird von uns nicht zurückgenommen.

5.2. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine Nachlieferfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Einganges eines Mahnschreibens bei uns. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, z.B. Streiks oder Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt auf Seiten eines Zulieferers, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfristen und berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass der Kunde aus dieser Verzögerung oder aus dem Rücktritt Schadenersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesen Fällen seinerseits befugt, von der Durchführung des Vertrages Abstand zu nehmen, sofern er uns nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist zur Lieferung auffordert und gleichzeitig für den Fall der Nichtleistung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Mahnschreibens bei uns die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag androht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises sowie Berichtigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung sonst entstandenen Forderungen unser Eigentum.

6.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich entsprechend auch auf durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware entstehende Erzeugnisse, die der Kunde für uns verwahrt.

6.3. Dem Kunden steht die Befugnis zu, die von uns gelieferte Ware oder das unter ihrer Verwendung hergestellte Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits bei Vertragsabschluss alle hieraus entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, bleibt jedoch zur Einziehug berechtigt, solange er sich nicht in Verzug befindet. Wir sind berechtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu verständigen und/oder vom Kunden den Vermerk der Abtretung in seinen Büchern zu verlangen. Der Kunde hat uns alle Unterlagen und Informationen zu geben, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind.

6.4. Unsere Zustimmung zur Weiterveräußerung, zur Einzugsermächtigung, zur Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung sowie der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.6.5. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. Forderung vor vollständiger Begleichung aller bisherigen Verbindlichkeiten ist dem Kunden untersagt. Sollte die bereits gelieferte, aber noch in unserem Eigentum stehende Ware, oder sollten die im voraus abgetretenen Forderungen Gegenstand einer Zwangsvollstreckung werden, so trifft den Kunden die Verpflichtung, uns die getroffene Maßnahme unter Beifügung entsprechender Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

7.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mangelfreiheit hin zu prüfen.

7.2. Beanstandungen erkennbarer Mängel sind bei sonstigem Ausschluss sogleich bei der Lieferung durch Vermerk auf dem Lieferschein zu rügen. Andere Mängel sind unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich zu rügen.

7.3. Unsere Gewährleistung für Sachmängel beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge. Unterbleibt die Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist, so steht dem Kunden das Recht zu, die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

7.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8. Widerrufsbelehrung ÖSTERREICH

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von Euro 40,- nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Der Widerruf ist zu richten an:

Ing. Bernhard Mittermann MSc , Universumstraße 22/2/12, 1200 Wien

Widerrufsfolgen Ende der Widerrufsbelehrung Österreich 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.

Absatz 1 Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation, nach Kundenwunsch, angefertigt werden (z. B. Sonderfüllungen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Absatz 2 Kontrolle der Waren auf Abnutzung

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Zusatzverpackung. Senden Sie die Waren bitte als versichertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Wir erstatten Ihnen auch gern auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.

Absatz 3 Rücksendung

Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der Telefonnummer:
+43 676 / 4137856 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

Bitte beachten Sie, dass die in die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Modalitäten nicht eine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind oder darstellen.

Rücklieferkosten in dem Fall des Widerrufs

Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 60 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

9. Datenübermittlung

Wir machen im Rahmen der Auftragsabwicklung von der Datenverarbeitung Gebrauch (z.B. Ausgangsrechnungen, Buchhaltung). Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden.

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in 7400 Oberwart vereinbart.